Rediskont

Rediskont
Re|dis|kọnt 〈m. 1Wiederankauf od. Weiterverkauf (eines diskontierten Wechsels) [<lat. re... „wieder“ + Diskont]

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Re|dis|kọnt, der; -s, -e [zu lat. re- = wieder, zurück u. Diskont] (Geldw.):
Weiterverkauf von diskontierten Wechseln an die Notenbank.

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Rediskọnt,
 
Kurzwort für Rediskontierung, der Weiterverkauf eines bereits durch eine Bank diskontierten (angekauften) Wechsels unter Abzug eines Rediskontsatzes (Diskont). Diskonteur ist in der Regel ein Kreditinstitut, Rediskonteur die Zentralnotenbank. - Rediskontkontingente sind Höchstbeträge für den Rediskont von Wechseln durch Kreditinstitute bei der Notenbank. Sie wurden in Deutschland bis Ende 1998 auf der Basis eines vom Zentralbankrat festgesetzten Gesamtumfangs von den LZB für die Kreditinstitute ihres Bereichs in Anlehnung an die »Normkontingente« der Deutschen Bundesbank, die sich nach den haftenden Mitteln, der Geschäftsstruktur (Strukturkomponente) und dem Umfang des Wechselsgeschäfts der Geschäftsbanken richten, individuell festgesetzt, in der Regel für ein Jahr. (Refinanzierung)

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Re|dis|kọnt, der; -s, -e [zu lat. re- = wieder, zurück u. ↑Diskont] (Geldw.): Weiterverkauf von diskontierten Wechseln an die Notenbank.

Universal-Lexikon. 2012.

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